Ferien-Apartments
am malerischen Bodensee

AGB - Allgemeine Geschäftbedingungen

für Mein Haus am Bodensee

Stand: 02/2013

Mein Haus am Bodensee

Allmendweg 19/1, 88709 Meersburg, , info@mein-haus-am-bodensee.de
– nachstehend „Ferienhaus“ genannt –

1.    Geltungsbereich

1.1    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Ferienhauses.

1.2    Abweichende Bestimmungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastes, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart.


2.    Zustandekommen des Vertrages

2.1    Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch „Mein Haus am Bodensee“ angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.
       
Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

2.2    Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er „Mein Haus am Bodensee“ gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferienhausannahmevertrag, sofern „Mein Haus am Bodensee“ eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Auf die Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.

2.4    Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von „Mein Haus am Bodensee“.


3.    Preise und Leistungen

3.1 „Mein Haus am Bodensee“ ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2    Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von „Mein Haus am Bodensee“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von „Mein Haus am Bodensee“ gegenüber Dritten.

3.3    Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4    Die Preise können von „Mein Haus am Bodensee“ geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von „Mein Haus am Bodensee“ oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und „Mein Haus am Bodensee“ dem zustimmt.

3.5   Rechnungen von „Mein Haus am Bodensee“ sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist „Mein Haus am Bodensee“ berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. „Mein Haus am Bodensee“ bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann „Mein Haus am Bodensee“ eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.

3.6    „Mein Haus am Bodensee“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. „Mein Haus am Bodensee“ ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Ferienhaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7    Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von „Mein Haus am Bodensee“ aufrechnen oder mindern.


4.    Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1 „Mein Haus am Bodensee“ räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

– Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat „Mein Haus am Bodensee“ Anspruch auf angemessene Entschädigung.

– „Mein Haus am Bodensee“ hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt:

ab 59 Tage vor Reiseantritt 75% des Mietpreises,

ab 30 Tage vor Reiseantritt 90% des Mietpreises.

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass „Mein Haus am Bodensee“ kein Schaden oder „Mein Haus am Bodensee“ entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

– Sofern „Mein Haus am Bodensee“ die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von „Mein Haus am Bodensee“ zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von „Mein Haus am Bodensee“ ersparten Aufwendungen sowie dessen, was „Mein Haus am Bodensee“ durch anderweitige Verwendungen der Ferienhausleistungen erwirbt.

4.2    Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies „Mein Haus am Bodensee“ rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

4.3    Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern „Mein Haus am Bodensee“ dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat „Mein Haus am Bodensee“ keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei „Mein Haus am Bodensee“. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.


5.    Rücktritt von „Mein Haus am Bodensee“

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist „Mein Haus am Bodensee“ ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage von „Mein Haus am Bodensee“ die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2    Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist „Mein Haus am Bodensee“ gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3    Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

– höhere Gewalt oder andere von „Mein Haus am Bodensee“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

– „Mein Haus am Bodensee“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienhausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von „Mein Haus am Bodensee“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von „Mein Haus am Bodensee“ zuzurechnen ist;

– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

– „Mein Haus am Bodensee“ von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen von „Mein Haus am Bodensee“ nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von „Mein Haus am Bodensee“ gefährdet erscheinen;
  
– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4 „Mein Haus am Bodensee“ hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


6. An- und Abreise

6.1    Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, „Mein Haus am Bodensee“ hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2    Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3    Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 22.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat „Mein Haus am Bodensee“ das Recht, gebuchte Zimmer nach 24.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. „Mein Haus am Bodensee“ steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer „Mein Haus am Bodensee“ spätestens um 14.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann „Mein Haus am Bodensee“ über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, „Mein Haus am Bodensee“ nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


7.    Haftung

7.1    „Mein Haus am Bodensee“ haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet „Mein Haus am Bodensee“ ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

7.2    Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3    Für das Pkw-Stellplatz besteht keine Überwachungspflicht.

7.4    Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. „Mein Haus am Bodensee“ übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. „Mein Haus am Bodensee“ ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

7.5    Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.


8.    Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Mein Haus am Bodensee